Bestattungsinstitut Sonnenburg                                            

Jörg Sonnenburg Familienbetrieb seit 1849


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) incl. Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular

Bestattungsinstitut Sonnenburg, Jörg Sonnenburg, Koppelsberg 1, 28790 Schwanewede, E-Mail: bestattungsinstitut-sonnenburg@t-online.de, Tel. 04209 1235, Fax:  04209 56 69

 Inhaltsverzeichnis

1. Geltung, Geltungsbereich

2. Vertragssprache

3. Vertragsschluss, Vertragstextspeicherung

4. Vertragsgegenstand, Bevollmächtigungen


5. Vergütung, Kostenvoranschlag

6. Mitbestellte Waren, Vollendung der Bestattung

7. Zahlungsmodalitäten; Antragstellung und Zahlungverpflichtung bei etwaigen öffentlich-rechtlichen Leistungen 

8. Gewährleistung; sonstige Leistungsstörungen

9. Kündigungsrechte

10. Belehrung Widerrufsrecht

11. Leistungsvollendung und -beginn des Bestatters vor Ablauf der Widerrufsfrist

12. Muster-Widerrufsformular 

13. EU - Online-Streitbeilegung / Verbraucherschlichtungsstelle

 

1. Geltung, Geltungsbereich Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Vertragsbeziehungen mit mir (künftig auch Bestatter genannt) und meinem jeweiligen Vertragspartner (künftig auch Kunde genannt). Sie gelten auch für im Rahmen des Bestattungsvertrags dem Kunden mitverkaufte Sachen (Waren), unabhängig davon, ob diese vom Bestatter selbst hergestellt oder von diesem zugekauft wurden. Der Verwendung entgegenstehender oder ergänzender AGB des Kunden wird hiermit widersprochen.
Meine AGB und meine Datenschutzerklärung können auch auf meiner Website
www.bestattungsinstitut-sonnenburg.de eingesehen werden, sie liegen in meinen Geschäftsräumen aus und können zudem per Post, Fax oder E-Mail auf Anforderung jederzeit versandt werden.

2. Vertragssprache Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

3. Vertragsschluss, Vertragstextspeicherung Der Bestattungsvertrag kommt durch Angebot und Annahme zwischen mir als Bestatter und Ihnen als dem Kunden zustande, Sie nehmen dazu i.d.R. mein schriftliches Angebot mit umseitig aufgedruckten AGB an. Ich speichere nach einem Vertragsschluss den Vertragstext; dieser wird im Anschluss daran mitsamt den Vertragsdaten dem Kunden per E-Mail oder per Post zugesandt, soweit der Kunde nicht bereits durch Aushändigung im Besitz dieser Unterlagen ist.

4. Vertragsgegenstand, Bevollmächtigungen Dem Bestatter wird die Ausübung des Totenfürsorgerechts im erforderlichen Umfang übertragen. Der Vertrag und der vertragliche Leistungsumfang des Bestatters umfassen, so weit nichts anderes vertraglich vereinbart ist: Die Erledigung der notwendigen Regelungen und Formalitäten, etwa mit Behörden, Ämtern, Sterbekassen und Versicherungen, Kirchenämtern und Friedhofsverwaltungen im Zusammenhang mit dem Trauerfall; die fachgerechte und würdevolle Versorgung und Aufbahrung des Verstorbenen in den Institutsräumlichkeiten des Bestatters; die Durchführung der Bestattung in der mit dem Kunden vereinbarten Form, das Recht des Bestatters, zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen im eigenen Namen oder als Bevollmächtigter des Kunden Dritte beizuziehen, z.B. Krematorien, Seebestattungsunternehmen, Trauerredner, Orgelspieler, Floristikunternehmen (sog. Fremdleistungen).

Der Kunde erteilt dem Bestatter alle Vollmachten, die erforderlich sind, damit dieser die vorstehenden Leistungen gemäß den Vereinbarungen mit dem Kunden durchführen kann. Der Bestatter ist als Bevollmächtigter u.a. berechtigt, gegenüber Behörden, Ämtern, Versicherungen, Sterbekassen und sonstigen Dritten mit Wirkung für den Kunden Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Anträge zu stellen sowie Urkunden und andere Schriftstücke zu empfangen. Er ist bevollmächtigt, erforderlichenfalls Zahlungen bei Dritten an den Kunden zu beantragen und/oder selbst entgegenzunehmen, auch auf seinem Bestatterkonto. Der Kunde ist verpflichtet, dem Bestatter alle zur Geltendmachung erforderlichen Dokumente und Unterlagen unverzüglich auszuhändigen. So weit der Bestatter nicht bereits im eigenen Namen Dritte zur Leistungserbringung beizieht, kann dies auf Grund der Vollmacht auch im Namen und mit Wirkung für den Kunden erfolgen. Der Kunde versichert, an Fotos, Texten, Musikwerken und Bildern, die dem Bestatter zur Erbringung seiner Leistungen ggf. überlassen werden, entweder Urheberrechte oder Nutzungsrechte zu haben.

5. Vergütung, Kostenvoranschlag Die Preise des Bestatters beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen. Die zusätzlichen Kosten für die erforderliche Beiziehung Dritter werden in der abschließenden Bestatterrechnung aufgeführt und dem Kunden in Rechnung gestellt. Dem Kunden kann ein unverbindlicher schriftlicher Kostenvoranschlag erstellt werden, der dem Vertrag zugrundegelegt wird. Die Gültigkeitsdauer eines solchen Kostenvoranschlags ist zeitlich befristet auf i.d.R. 3 Wochen seit Erstellungsdatum. Falls sich ergibt, dass das Werk nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des Anschlags ausführbar ist, so steht dem Bestatter, falls der Kunde den Vertrag aus diesem Grund kündigt, nur der Anspruch zu, einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen zu verlangen. Ist eine solche Überschreitung des Anschlags zu erwarten, so hat der Bestatter dem Kunden dies unverzüglich anzuzeigen.

6. Mitbestellte Waren, Vollendung der Bestattung Im Rahmen eines Bestattungsvertrags mitbestellte Waren wie z.B. Särge und Urnen verbleiben ohne Auslieferung an den Kunden bis zur Vollendung der Bestattung beim Bestatter in dessen Eigentum. Die Bestattungsleistung als solche ist bei Erd- und Seebestattungen beendet mit der Versenkung des Sargs bzw. der Urne.

7. Zahlungsmodalitäten; Antragstellung und Zahlungverpflichtung bei etwaigen öffentlich-rechtlichen Leistungen Der Bestatter übersendet dem Kunden nach Erbringung seiner vereinbarten Leistung seine Rechnung; die Vergütung ist sofort nach deren Zugang auf das in der Rechnung angegebene Konto des Bestatters zu überweisen, falls kein späterer Zeitpunkt für die Zahlung in der Rechnung ausgewiesen ist. Im Falle etwaigen Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Bestatter kann schon vor endgültiger Leistungserbringung von dem Kunden eine Abschlagszahlung in Höhe des Wertes der von ihm bereits erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen verlangen. Etwaige Zahlungsansprüche des Kunden gegen Dritte, z.B. Versicherungen, Sozialträger, Erben oder Sterbekassen entbinden den Kunden nicht von seiner eigenen gegenüber dem Bestatter bestehenden Zahlungsverpflichtung. Der Kunde bleibt vollumfänglich auch dann zur Begleichung der Rechnung selbst verpflichtet, wenn der Bestatter für ihn bei Dritten etwaige Ansprüche geltend machen sollte. Falls Zahlungen Dritter an den Bestatter für den Kunden erfolgen, darf der Bestatter diese mit seinen Bestatterforderungen verrechnen; es wird dem Kunden darüber eine Abrechnung erteilt, wobei etwaige Überschüsse an den Kunden ausbezahlt werden.

Falls öffentlich-rechtliche Leistungen bzw. eine sog. Sozialbestattung für den Kunden in Betracht kommen, verpflichtet sich dieser, die Antragstellung persönlich selbst, unverzüglich und fristgerecht durchzuführen. Er verpflichtet sich, über dem Satz für Bestattungen bzw. Bestattungsbeihilfen des Amtes für soziale Dienste entstehende Bestattungskosten selbst zu tragen.

8. Gewährleistung; sonstige Leistungsstörungen Es gilt bzgl. der Gewährleistung das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Für sonstige Leistungsstörungen, z.B. Unmöglichkeit der Leistungserbringung, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

9. Kündigungsrechte Es bestehen die nachstehenden Kündigungsrechte:

Der Bestattungsvertrag mit dem Bestatter ist seitens des Kunden bis zur Vollendung der Bestattung jederzeit kündbar; in diesem Fall ist dem Bestatter jedoch die vereinbarte bzw. die übliche Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu zahlen. Der Bestatter muss sich demnach dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet, dass danach dem Unternehmer 5 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Bestattungsleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen. Der Bestatter hat das Recht, ggf. zu beweisen, dass in Bezug auf noch nicht erbrachte Teile der Leistung ein anderer bzw. höherer Betrag als 5 vom Hundert anzusetzen ist.

Darüber hinaus haben Kunde und Bestatter ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Ein    wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur Fertigstellung des Werks nicht zugemutet werden kann. Eine  Teilkündigung ist möglich; sie muss sich auf einen abgrenzbaren Teil des geschuldeten Werks beziehen. Kündigt eine Vertragspartei aus wichtigem Grund, ist der Bestatter nur berechtigt, die Vergütung zu verlangen, die auf den bis zur Kündigung erbrachten Teil des Werks entfällt.

Ein weiteres Kündigungsrecht finden Sie für den Fall einer wesentlichen Überschreitung eines ggf. erstellten Kostenvoranschlags – siehe oben.

10. Belehrung Widerrufsrecht Dem Kunden steht als Verbraucher bei außerhalb der Geschäftsräume des Bestatters geschlossenen Verträgen (z.B. bei Ihnen zu Hause) und bei Fernabsatzverträgen (z.B. bei Vertragsschlüssen per Brief, Fax oder E-Mail) ein Widerrufsrecht gem. § 355 BGB zu. Falls Sie davon Gebrauch machen, sind Bestatter und Kunde an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, sofern Sie Ihre Willenserklärung fristgerecht widerrufen haben. Der Widerruf muss durch Erklärung gegenüber dem Bestatter (Jörg Sonnenburg, Koppelsberg 1, 28790 Schwanewede, E-Mail: bestattungsinstitut-sonnenburg@t-online.de, Tel. 04209 1235, Fax: 04209 56 69) erfolgen, z.B. per Brief, E-Mail, Telefon, Telefax. Aus der Erklärung muss Ihr Entschluss zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, darunter fallen z.B. Urnen mit persönlich-individuellen Kennzeichnungen oder handgefertigten Formen und Trauerdrucksachen.

Im Falle des Widerrufs sind von Ihnen etwa empfangene Waren spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Ferner habe ich ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten habe, einschließlich der Lieferkosten etwaiger Waren (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von mir angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei mir eingegangen ist. Für Rückzahlungen an Sie verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung verwendet haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

11. Leistungsvollendung und -beginn des Bestatters vor Ablauf der obigen Widerrufsfrist Wenn der Kunde, etwa aufgrund der Eilbedürftigkeit bei Bestattungsfällen, im schriftlichen Bestattungsvertrag verlangt, dass der Bestatter mit der Ausführung seiner Bestatterdienstleistung bereits vor Ablauf der 14tägigen Widerrufsfrist beginnt, verliert der Kunde dadurch sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Bestatter; bei einem Widerrruf vor vollständig erbrachter Vertragserfüllung schuldet er dem Bestatter für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung Wertersatz. 

12. Muster-Widerrufsformular Sie können sich für Ihren Widerruf des unten stehenden Muster-Widerrufsformulars bedienen, dessen Verwendung aber nicht vorgeschrieben ist. Sie können es bei Bedarf kopieren. Ich sende Ihnen per E-Mail oder per Post eine Bestätigung über den Eingang eines Widerrufs zu. Zur Wahrung der o.g. Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 13. EU - Online-Streitbeilegung / Verbraucherschlichtungsstelle

Plattform der EU zur Online-Streitbeilegung (OS): https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bin ich nicht verpflichtet und nicht bereit.

 

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MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR

Wenn sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und es zurücksenden.


- An Jörg Sonnenburg, Koppelsberg 1, 28790 Schwanewede, E-Mail:
bestattungsinstitut.sonnenburg@t-online.de, Tel. 04209 1235, Fax: 04209 56 69


- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf folgender Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

 

- Bestellt am (*)/erhalten am (*)

- Name des/der Verbraucher(s)


- Anschrift des/der Verbraucher(s)


- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) 


- Datum


(*) Unzutreffendes streichen


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Quellenangaben: Bei der Gestaltung obiger Texte wurden neben Vorschriftentexten das Fachbuch „Recht im Online-Marketing“, Christian Solmecke und Sibel Kocatepe, Rheinwerk-Verlag, Bonn, zugezogen, dessen Mustertexte in teils abgewandelter Form Verwendung fanden. Sabine Bauermeister, Heilbronn, danke ich für die Nutzungsmöglichkeit einzelner AGB-Textbausteine ihrer Website. Meinem Freund und Nachbarn Assessor jur. Klaus Westerhoff, Schwanewede, danke ich für seine Hilfestellung gem. § 6 RDG bei der Klärung offener Rechtsfragen und allgemeiner Fragen. 

 


 

 

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