Ihre Mitwirkung
Der Trauerfall bringt etliche Formalitäten und Beurkundungserfordernisse mit sich.
Gern leiten wir das Erforderliche für Sie in die Wege.
Wir bitten Sie jedoch, sofern möglich, als wichtige Erstmaßnahme Ihrerseits um die Beiziehung eines Arztes wegen der Ausstellung eines Totenscheins.
Zudem wäre bei einigen Unterlagen, bei denen es sich um persönliche Dokumente handelt, Ihre Unterstützung hilfreich. Vielleicht könnten Sie sich die nachstehende Übersicht anschauen. Womöglich ist ja etwas davon bereits in Ihren Unterlagen.
Wenn Sie etwas nicht haben, nicht beschaffen oder nicht finden können:
Wir helfen. Dafür sind wir da.
In der Regel werden folgende Dokumente als Originale benötigt:
· Arzt
Ein vom Arzt oder Notarzt ausgestellter Totenschein. Wir empfehlen Ihnen, sich nach einem Todesfall umgehend mit einem Arzt in Verbindung zu setzen, damit der Totenschein von diesem ausgefertigt werden kann. Da der Arzt u.a. die Identität der verstorbenen Person feststellen muss, ist es ratsam, bei einer dem Arzt unbekannten Person deren Personalausweis vorzuweisen.
· Bestattungsvorsorgevertrag
Nur, sofern ein solcher abgeschlossen wurde
· Geburtsurkunde
Bei ledigen Verstorbenen und beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern
· Grabunterlagen
Nur für den Fall, dass Sie bereits über eine zu nutzende Grabstelle verfügen
· Heiratsurkunde
Bei verheiratet gewesenen Verstorbenen über die (zuletzt) bestehende Ehe, und eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der (letzten) Ehe; dies gilt auch, wenn der Verstorbene geschieden war
· Sterbeurkunde bei vorverstorbenem Ehepartner des Verstorbenen
Nur bei verheirateten Verstorbenen, deren Ehepartner schon vorverstorben ist
· Scheidungsurteil
Nur bei Verstorbenen, die geschieden waren
· Krankenkasse oder private Versicherung
Versicherungskarte bzw. Mitgliedskarte
· Personalausweis
Personalausweis des Verstorbenen
· Renten- oder Pensionsunterlagen
Der letzte Anpassungsbescheid
· Versicherungen
Versicherungsscheine bei Lebens- oder Sterbeversicherungen